Beratungsfelder
RECHTS- UND STEUERBERATUNG
Vorausschauend gestalten – steuerliche Risiken vermeiden
Die Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung. Neben der zutreffenden Bewertung spielen insbesondere schenkungs-, erbschaft- und ertragsteuerliche Auswirkungen eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der gewählten Gestaltung.
Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen und begleiten Immobilienübertragungen aus rein steuerlicher Perspektive mit dem Ziel, frühzeitig Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir belastbare und rechtssichere Gestaltungskonzepte.
Steuerliche Bewertung als Fundament der Gestaltung
Eine fundierte steuerliche Bewertung ist Ausgangspunkt jeder strategischen Vermögensübertragung. Wir analysieren die maßgeblichen Bewertungsparameter und ermitteln die schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sorgfältig und transparent.
So schaffen wir eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die weitere Strukturierung der Übertragung.
Steuerliche Optimierung von Immobilienübertragungen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gezielten steuerlichen Optimierung von Immobilienübertragungen. Dabei prüfen wir systematisch alle relevanten gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und entwickeln individuelle Lösungen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch steuerlich tragfähig sind.
Über vertiefte Fachkenntnisse verfügen wir insbesondere im Bereich steuerbefreiender gesetzlicher Regelungen – etwa im Zusammenhang mit dem Familienheim. Entsprechende Befreiungstatbestände werden im Rahmen unserer Beratung umfassend geprüft und, soweit möglich, in die steuerliche Planung integriert.
Berücksichtigung ertragsteuerlicher Konsequenzen
Neben schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Fragestellungen behalten wir stets auch die ertragsteuerlichen Auswirkungen im Blick. Immobilienübertragungen können einkommensteuerliche Folgen auslösen, die in der Gesamtbetrachtung maßgeblich sind.
Dies gilt insbesondere für Gestaltungen im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, etwa im Rahmen der sogenannten Güterstandsschaukel. Wir analysieren die steuerlichen Konsequenzen ganzheitlich und entwickeln eine abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation.
Steuerstrafrechtliche Beratung
Darüber hinaus beraten wir auch in steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit Immobilienvermögen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf:der Prüfung steuerstrafrechtlicher Risiken,
der Beratung zur Möglichkeit und Zulässigkeit einer Selbstanzeige,
der Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen sowie
der begleitenden steuerlichen Kommunikation mit den Finanzbehörden.
Wir handeln mit höchster Diskretion, strategischer Klarheit und fachlicher Präzision.
LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER IMMOBILIENÜBERGABE
Rechtlich durchdacht – steuerlich optimiert – persönlich abgestimmt
Die Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie oder auf Dritte ist ein komplexer Vorgang mit weitreichenden rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Neben der steuerlichen Optimierung steht insbesondere die langfristige Absicherung aller Beteiligten im Mittelpunkt.
Im Rahmen von Immobilienübertragungen begleiten wir unsere Mandanten umfassend – sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht. Dabei entwickeln wir individuelle Gestaltungskonzepte, die auf Ihre persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation abgestimmt sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
Steuerliche und rechtliche Planung der Vermögensübergabe
Wir beraten Sie bei der strukturierten Planung entgeltlicher, unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragungen. Auch Gestaltungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder mit anderen Absicherungsmechanismen prüfen und entwickeln wir unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Zielsetzung.Unser Fokus liegt auf einer rechtssicheren Vertragsgestaltung sowie auf der optimalen Nutzung steuerlicher Freibeträge und Gestaltungsspielräume.Steuerliche Bewertung von Immobilienvermögen
Eine zutreffende Bewertung bildet die Grundlage für die Ermittlung der schenkung- und erbschaftsteuerlichen Auswirkungen. Wir analysieren die maßgeblichen Bewertungsparameter und prüfen die steuerlichen Konsequenzen im Detail, um finanzielle Belastungen planbar und transparent zu machen.Begleitung bei der Gründung und Strukturierung von Familiengesellschaften
Familiengesellschaften können ein wirkungsvolles Instrument zur langfristigen Vermögensbindung und Nachfolgegestaltung darstellen.Wir begleiten Sie bei der Gründung und rechtlichen sowie steuerlichen Strukturierung von Familiengesellschaften im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen – mit dem Ziel, Vermögen zu sichern, Mitspracherechte klar zu regeln und steuerliche Vorteile sinnvoll zu nutzen.Begleitung von Überlassungsverträgen
Wir prüfen, gestalten und begleiten Überlassungsverträge umfassend. Dabei berücksichtigen wir neben steuerlichen Aspekten insbesondere Rückforderungsrechte, Absicherungsklauseln sowie sonstige individuelle Regelungen.Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
Nach erfolgter Übertragung übernehmen wir die Erstellung der erforderlichen Schenkungsteuererklärungen und sorgen für eine vollständige und korrekte Deklaration gegenüber den Finanzbehörden.Prüfung und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
Sollten steuerliche Festsetzungen fehlerhaft oder wirtschaftlich unangemessen sein, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und führen – sofern erforderlich – das entsprechende Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt.
Bei sämtlichen oben genannten Beratungen prüfen wir vordergründig, ob die vorgeschlagene Vorgehensweise auf Ihre aktuelle finanzielle, persönliche und berufliche Situation umsetzbar ist. Insbesondere nehmen wir besondere Rücksicht auf die Fragen der eigenen finanziellen Absicherung der Schenker und unterstützen bei der hierzu erforderlichen Entscheidungsfindung.
LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ERBRECHT
Rechtssicher planen – Vermögen verantwortungsvoll übertragen
Die vorausschauende Regelung der Vermögensnachfolge ist Ausdruck von Verantwortung gegenüber Familie, Unternehmen und Vermögenswerten. Eine durchdachte erbrechtliche Gestaltung schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und berücksichtigt zugleich steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Als Rechts- und Steuerberaterkanzlei verbinden wir juristische Präzision mit steuerlicher Expertise. So entwickeln wir individuelle Lösungen, die sowohl rechtlich belastbar als auch steuerlich effizient sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
Prüfung bestehender erbrechtlicher Regelungen
Bestehende erbrechtliche Vereinbarungen können langfristige Bindungswirkungen entfalten und spätere Gestaltungen erheblich beeinflussen. Wir prüfen für Sie bereits getroffene Regelungen sorgfältig und umfassend, insbesondere:
Vor- und Nacherbschaften
Erbverträge
Berliner Testamente
Regelungen in bereits erfolgten Überlassungs- oder Übergabeverträgen
Dabei analysieren wir sowohl die zivilrechtliche Wirksamkeit als auch die steuerlichen Auswirkungen und zeigen Ihnen Handlungsspielräume sowie Anpassungsbedarf auf.
Erstellung von Testamenten mit begleitender rechtlicher und steuerlicher Beratung
Ein individuell gestaltetes Testament sorgt für klare Verhältnisse und verhindert spätere Streitigkeiten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte letztwillige Verfügung, die Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Ziele widerspiegelt.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
Pflichtteilsrechte
steuerliche Freibeträge und Optimierungsmöglichkeiten
unternehmerische Strukturen
familiäre Besonderheiten
Unsere Beratung stellt sicher, dass Ihre Nachfolgeplanung rechtssicher, eindeutig und steuerlich durchdacht ist.
Erstellung von Pflichtteilsverzichten und vergleichbaren Vereinbarungen
Pflichtteilsverzichte oder sonstige erbrechtliche Vereinbarungen können ein wirksames Instrument zur Konfliktvermeidung und Strukturierung der Vermögensnachfolge sein.
Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, den wirtschaftlichen Auswirkungen und den steuerlichen Konsequenzen solcher Vereinbarungen und gestalten diese rechtssicher sowie ausgewogen für alle Beteiligten.
Erstellung von Vorsorgevollmachten mit begleitender Beratung
Neben der Regelung des Erbfalls ist auch die Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit von zentraler Bedeutung.
Wir erstellen für Sie individuell abgestimmte Vorsorgevollmachten und beraten Sie umfassend zu:
Vermögens- und Unternehmensangelegenheiten
Gesundheits- und Personensorge
Abgrenzung zu Betreuungsverfügungen
steuerlichen Implikationen
So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen auch in unerwarteten Situationen gewahrt bleiben.
STEUERSTRAFRECHT UND SELBSTANZEIGE
Steuerstrafrecht & Selbstanzeige – Diskrete und kompetente Beratung
Das Steuerstrafrecht erfordert höchste fachliche Präzision, strategisches Vorgehen und absolute Diskretion. Bereits der Verdacht einer steuerstrafrechtlich relevanten Unregelmäßigkeit kann erhebliche persönliche, wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als Rechts- und Steuerberaterkanzlei stehen wir Ihnen in dieser sensiblen Situation mit fundierter rechtlicher und steuerlicher Expertise zur Seite. Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Handlungsspielräume zu wahren und für Sie eine rechtssichere Lösung zu entwickeln.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Prüfung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte
Wir analysieren Ihre steuerliche Situation sorgfältig und diskret. Dabei prüfen wir, ob und in welchem Umfang steuerstrafrechtliche Risiken bestehen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen könnten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine klare und belastbare Strategie. -
Steuerliche Aufarbeitung bislang nicht erklärter oder unvollständig erklärter Besteuerungsgrundlagen
Nicht erklärte Einkünfte oder fehlerhafte Angaben müssen fachgerecht aufgearbeitet werden. Wir rekonstruieren und strukturieren sämtliche relevanten Besteuerungsgrundlagen vollständig und nachvollziehbar – als Grundlage für weitere rechtssichere Schritte. -
Beratung zur Zulässigkeit und zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist an strenge gesetzliche Anforderungen gebunden. Wir prüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, und beraten Sie umfassend zu Chancen, Risiken und Alternativen. -
Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen
Eine wirksame Selbstanzeige erfordert vollständige, korrekte und fristgerechte Angaben. Wir übernehmen die strukturierte Aufbereitung aller notwendigen Daten und fertigen eine rechtssichere Selbstanzeige unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. -
Begleitende Kommunikation und Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und übernehmen die gesamte Korrespondenz. Durch eine professionelle und abgestimmte Kommunikation sorgen wir für Klarheit, Transparenz und Verfahrenssicherheit.
